Corona-Virus

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

im März diesen Jahres wird das Unvorstellbare zusehens Realität. Ein Corona-Virus namens Covid-19 treibt unsere Gesellschaft, unser Land an den Rand der Handlungsunfähigkeit. Das öffentliche Leben ist stillgelegt. Die Verbands- und Vereinsarbeit in allen Kleingärten ist davon betroffen. Durch das Kontaktverbot ist vieles zu kurz gekommen. Gartenfreunde konnten sich nicht wie gewohnt treffen. Geplante Verbands- und Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen und Vereinsfeste konnten nicht durchgeführt werden.

Für die Verbandsarbeit und Vorstandssitzungen der Vereine konnten sich die Mitglieder der Vorstände tetefonisch absprechen und Kontakt halten. Den Gartenfreundinnen und Gartenfreunden muss man ein großes Lob aussprechen, dass sie trotz Kontaktsperre unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften auch über den Gartenzaun hinweg gegärtnert haben, ihre Parzellen bestellt und sich an der frischen Luft Abwechslung im Freien verschafft haben.

In der Krise zeigt sich, dass das Kleingartenwesen stark in der schweren Zeit ist. Alle Gartenvereine müssen jetzt kreativ werden. Vier Monate nach Beginn des Virus kann die Vereinsarbeit durch Lockerungen, wenn alle Mitglieder die Abstnads- und Hygieneregelungen von Wissenschaft und Regierung einhalten, wieder durchgeführt werden . In Mecklenburg- Vorpommern ist die Rückkehr zum „normalen Leben“ im Gang. Doch bis zum „Vor-Corona-Leben“ wird es noch dauern.

Abschließend möchten wir noch sagen, dass es monentan darauf ankommt, gut auf sich selbst und aufeinander Acht zu geben. Wir sind zuversichtlich, dass wir die derzeitge Ausnahmesituation weiterhin gut mit einander Meistern werden.

Bleiben Sie Gesund und wir wünschen alllen Gartenfreundinnen und Gartenfreunden ein erfolgreiches Gartenjahr 2020.

 

Differenzen bei der Wassermessung Hinweise für den Vereinsvorstand Messdifferenzen zwischen Hauptwasserzähler und den Unterzählern bis zu 30 % können vorkommen. Dazu gibt es aber auch einige technische Gründe, die dazu führen, das der Verbrauch am Zähler der Parzelle nie identisch mit dem Ergebnis des Hauptwasserzählers ist. Je nach Typ und Einbaulage beginnen Gartenzähler erst ab einem Durchlass von 12 Liter pro Stunde zu zählen. Wenn der Gartenzähler aus technischen Gründen senkrecht eingebaut werden musste, beginnt eine Messung erst ab 20 Liter Durchfluss in der Stunde. Der konstruktiv und technisch wesentlich aufwendigere und damit auch relativ teure Hauptzähler, der zur Gesamtwassererfassung verwendet wird, läuft dagegen schon bei einem Durchfluss von 7 Liter pro Stunde an. Während auf einen Gartenzähler gerade mal zwei oder drei Zapfstellen mit Kleinstdurchflüssen einwirken, ist es beim Hauptzähler dagegen die Summe aller Zapfstellen in der Gartensparte.Vereinfacht gesagt, erfassen Gartenzähler kleinste Wassermengen nicht, wogegen der Hauptzähler darauf reagiert. Bedeutung für die Abrechnung Eine völlige Übereinstimmung der Anzeigewerte zwischen Garten und den Hauptzähler ist aus technischen, aber aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir mit diesen Messdifferenzen in der Abrechnung umgehen, damit trotzdem ein gerechtes Ergebnis für alle Kleingärtner herauskommt. Zu oft wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Messdifferenzen zwingend einen Abrechnungsfehler bedeuten müssen. Das ist nicht so, wenn man beachtet, dass die Gartenzähler der relativen Kostenverteilung dienen. Der Preis eines Kubikmeter Wassers ergibt sich in der Abrechnung aber erst aus der Formel – Gesamtkosten dividiert durch die Summe aller Unterzähler. Dadurch erhöht sich der Preis je Kubikmeter um die Fehlmenge und damit trägt jeder seinen proportionalen Anteil an den Differenzen. Wer einen hohen Verbrauch hat, bezahlt einen höheren Anteil an den Messdifferenzen. wer einen geringeren Verbrauch hat,, einen entsprechend kleineren. Durch diese Verteilung entstehen dem Einzelnen auch überhaupt keine Nachteile, weil dieses Abrechnungsprinzip für alle Mitglieder gilt. Es ist nicht möglich, mit dem Kubikmeter-Tarif des Wasserversorgers abzurechnen. Würde man dies tun, dann bliebe der Verein auf einen Teil der Wasserkosten sitzen. Wer soll die Fehlmenge dann bezahlen? Der Verpächter (Vorstand) wohl kaum, denn er bezahlte in Vorkasse den am Hauptzähler gemessenen Verbrauch an den Wasserlieferanten und muss nun mit den Messergebnissen der Gärten wieder zu seinem Geld kommen. Im Regelfall bewegen sich die Messdifferenzen in der Praxis bis zu 20 %.Wenn alle ungünstigen Bedingungen zusammenkommen, gibt es gelegentlich bis zu 30 %. Die Verteilung der Gesamtwasserkosten auf der Basis des Verbrauchs der Gartenzähler ist gängige Praxis und auch ganz vernünftig. Quelle: Zenner informiert. de

Freie Gärten im Verband der Gartenfreunde Anklam e.V.

Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Einen Kleingarten zu pachten ist einfacher als man denkt.

Suchen Sie sich einen zu verpachteten Garten aus.

Informationen zu den zur Zeit freien Gärten finden Sie hier.

Schauen Sie sich den Kleingarten einfach mal selbst an, in den Kleingartenvereinen

„Wiesengrund“ und „Freizeitfreude“ Anklam e.V..

Freie Gärten im Verein „Wiesengrund“ in Anklam Gneveziner Damm:

Frei ab sofort: ( 6 Gärten ) Größe ab 280 qm

Ansprechpartner Gartenfreund Heutling Vorsitzender des Vereins

Telefonnummer: 03971-831726

Freie Gärten im Verein ,,Freizeitfreude“ e.V. in Anklam Gneveziner Damm:

Frei ab sofort: (8 Gärten) ab einer Größe von 350 m²

Ansprechpartner Gartenfreund Zargus Vorsitzender des Vereins

Telefon: 015253552508

 

Zeitpunkte für den Schnitt von Obstgehölzen

Pfirsich

Fruchtholzschnitt und Auslichtungsschnitt vor der Blüte –  ( Rückschnitt im August)

Süßkirsche

Auslichtungsschnitt und Rückschnitt nach der Ernte – (August/ September)

Rebe (Wein)

im Winter – (Januar – März)

Schattenmorellen

ab August und während der gesamten Vegetationsruhe – (Oktober – Februar)

Äpfel, Birnen, Pflaumen und Beerebobst      

können während der gesamten Vegetationsruhe geschnitten werden – (Oktober – Februar)